Das ZAHNMÄNNCHEN ist in der Schweiz seit 01. März 2021 als Garantiemarke gültig und parallel auf EU-Ebene seit 16. November 2021 als Gewährleistungsmarke für
die Produktgruppen
- Nahrungs- und Genussmittel sowie Lebensmittelzusatzstoffe
- Zahnreinigungsprodukte/Zahnkosmetikprodukte
- Hilfsmittel für die Zahnpflege
eingetragen. Die Marke setzt gesetzlich exakt definierte Produkteigenschaften voraus. Sie sind in einem Markenreglement und regulations of use zusammengefasst, dass für jeden einsichtbar auf den Websites der Zahnfreundlich-Organisationen veröffentlicht werden muss.
Als Garantie-/Gewährleistungsmarke erfährt das Zahnmännchen eine nochmalige Wertsteigerung, da sie das Vertrauen der Verbraucher:innen signifikant stärkt und ihre Wertschätzung erhöht.
Hier kommen Sie zu den Kriterien für Oral Care Produkte
Hier kommen Sie zu den Kriterien für Nahrungs- und Genussmittel